Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Durch Unterschrift erklärt der „Ablieferer“, dass alle Artikel sein Eigentum sind bzw., dass er berechtigt ist, diese zu verkaufen und keine Forderungen Dritter bestehen.
  2. Die Bekleidung, Schuhe und Accessoires werden in Kommission genommen. (Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur saubere und mangelfreie Ware entgegen nehmen können.)
  3. Die angenommene Ware wird  12 Wochen lang zum Kauf angeboten.
  4. Nach Ablauf der 12 Wochen vereinbaren Sie für die nicht verkaufte Kommissionsware innerhalb von 4 Wochen einen Termin zur Abholung.
  5. Kommissionsware, für die während dieser 4 Wochen Frist kein Abholtermin vereinbart wurde, wird von uns in die Kleidungskammer gebracht.. Es bedarf keiner Mitteilung unsererseits, dass diese Frist abgelaufen ist
  6. Sie erklären sich einverstanden, dass von uns ausgewählte Sachen kurz vor Ablauf der Kommissionszeit um 20% ermäßigt angeboten werden bzw. an Rabattaktionen teilnehmen.
  7. Für Einbruch/ Diebstahl der Kommissionsware übernehmen wir keine Haftung.
  8. Für eventuelle Beschädigungen der sich in Kommission befindlichen Ware können wir keine Haftung übernehmen.
  9. Sie erhalten 50% des Verkaufspreises bei Verkauf der Kommissionsware bar ausgezahlt. Der Anspruch verfällt 6 Monate nach Beendigung der Kommissionszeit, wenn das bis dahin zustehende Geld nicht beansprucht wurde!


Schwesterchen & Schwesterchen
Inhaberin Linda Gutmann
Weißenfelser Str.5
04229 Leipzig