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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Durch Unterschrift erklärt der „Ablieferer“, dass alle Artikel sein Eigentum sind bzw., dass er berechtigt ist, diese zu verkaufen und keine Forderungen Dritter bestehen.
- Die Bekleidung, Schuhe und Accessoires werden in Kommission genommen. (Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur saubere und mangelfreie Ware entgegen nehmen können.)
- Die angenommene Ware wird 12 Wochen lang zum Kauf angeboten.
- Nach Ablauf der 12 Wochen vereinbaren Sie für die nicht verkaufte Kommissionsware innerhalb von 4 Wochen einen Termin zur Abholung.
- Kommissionsware, für die während dieser 4 Wochen Frist kein Abholtermin vereinbart wurde, wird von uns in die Kleidungskammer gebracht.. Es bedarf keiner Mitteilung unsererseits, dass diese Frist abgelaufen ist
- Sie erklären sich einverstanden, dass von uns ausgewählte Sachen kurz vor Ablauf der Kommissionszeit um 20% ermäßigt angeboten werden bzw. an Rabattaktionen teilnehmen.
- Für Einbruch/ Diebstahl der Kommissionsware übernehmen wir keine Haftung.
- Für eventuelle Beschädigungen der sich in Kommission befindlichen Ware können wir keine Haftung übernehmen.
- Sie erhalten 50% des Verkaufspreises bei Verkauf der Kommissionsware bar ausgezahlt. Der Anspruch verfällt 6 Monate nach Beendigung der Kommissionszeit, wenn das bis dahin zustehende Geld nicht beansprucht wurde!
Schwesterchen & Schwesterchen Inhaberin Linda Gutmann Weißenfelser Str.5 04229 Leipzig
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